Der §175 StGB kriminalisierte seit 1871 sexuelle Handlungen zwischen Männern* und wurde insbesondere nach seiner Verschärfung durch die Nationalsozialisten 1935 zur Verfolgung von Homosexuellen genutzt. Nach jahrelanger Lobby-Arbeit durch die Homophilen-Bewegung wurde er in der Bundesrepublik zum 1. September 1969 entschärft. Eine zweite Reform folgte im Jahr 1973. Seitdem waren sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst am 10. Juni 1994 wurde der §175 komplett aus dem StGB gestrichen; die in seinem Namen gefällten Urteile wurden sogar erst 2017 großteils aufgehoben.

Durch die erste Reform 1969 konnten legal homosexuelle Zeitschriften und Magazine gegründet, sowie offen schwule Läden und Geschäfte eröffnet werden. Die dadurch entstehende Infrastruktur war eine wichtige Grundlage für queere Netzwerke, und auch den Aktivismus der Zweiten Deutschen Schwulenbewegung.

Mico Kaletta, Wirt des schwulen Lokals Vulkan in Hannover beschreibt den Abend der Entschärfung wie folgt:

„Wir konnten es kaum erwarten, dass man sich ohne Strafe umarmen und küssen konnte. Wir haben das Datum aufgegriffen und eine Feier angesetzt und spendierten zwei Fässer Freibier. Um 19 Uhr öffneten wir das Lokal und um 19.10 Uhr hätten wir eigentlich Türstehen haben müssen, so viele Schwule waren gekommen. Wir feierten auch auf dem Bürgersteig. Unser Hauswirt, Herr Blum, der damalige Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Hannover, gratulierte uns und gab uns grünes Licht für den Lärm. Wir waren alle in einem Freudentaumel. Endlich brauchten wir uns nicht mehr verstecken. Über Nacht gab es zwei Millionen Kriminelle weniger.“ 1


  1. Rosenkranz, Bernhard/ Bollmann, Ulf: Hamburg auf anderen Wegen, Lambda Edition GmbH Hamburg 2., Aufl. 2005, ↩︎