Entschärfung des §175

Der §175 StGB kriminalisierte seit 1871 sexuelle Handlungen zwischen Männern* und wurde insbesondere nach seiner Verschärfung durch die Nationalsozialisten 1935 zur Verfolgung von Homosexuellen genutzt. Nach jahrelanger Lobby-Arbeit durch die Homophilen-Bewegung wurde er in der Bundesrepublik zum 1. September 1969 entschärft. Eine zweite Reform folgte im Jahr 1973. Seitdem waren sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst am 10. Juni 1994 wurde der §175 komplett aus dem StGB gestrichen; die in seinem Namen gefällten Urteile wurden sogar erst 2017 großteils aufgehoben. ...

1. September 1969