Wir schreiben das Jahr 1980: Helmut Schmidt ist Bundeskanzler, die bundesdeutsche Öffentlichkeit erholt sich langsam vom „RAF-Terror“, der deutsche Herbst 1977 ist vorüber. Die Taten der RAF haben das Thema der öffentlichen Sicherheit auf den Plan gerufen; die Polizei hat sich im Laufe der 1970er zunehmend militarisiert, tritt nun bei Demonstrationen – zum Beispiel gegen Atomkraft – mit Kampfmontur und Schlagstöcken auf, setzt Reizgas ein. Die „Republik Freies Wendland“ wird im Juni 1980 von der Polizei geräumt. Zur Verfolgung von Straftaten wird die „Rasterfahndung“ - das damalige Wort des Jahres - entwickelt. Überwachung und Kontrolle erleben, angetrieben von der zunehmenden Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) eine neue Hochzeit, was auch innerhalb der bürgerlichen Mitte zunehmend kritisch diskutiert wird.
Mit der Entschärfung des §175 StGB im Jahr 1969 ist öffentlich sichtbare schwule Kultur überhaupt erst möglich: es gründen sich schwule Magazine („Du&Ich“ zum freien Verkauf, offen schwule Kneipen wie das Spundloch und Geschäfte wie der Revolt Shop). Gleichzeitig können studentisch bewegte schwule Gruppen der später so genannten „Zweiten Deutschen Schwulenbewegung“ auf eine inzwischen zehnjährige Geschichte zurückblicken. Mit dem Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation in der er lebt“ von Rosa von Praunheim im Jahr 1971 gründeten sich bundesweit Aktionsgruppen, vor allem im studentischen Umfeld. Diese Gruppen waren mit öffentlichen Aktionen und Protesten einerseits nach außen gerichtet, andererseits wirkten sie mit Selbsterfahrungsprogrammen nach innen in die Szene hinein. Den Begriff „schwul“ betrachteten sie nicht als Beschreibung der Sexualität, sondern als politische Identität. In Hamburg gründeten sich in diesem Umfeld auch erste Gruppen wie die Theatergruppe „Brühwarm“, die Kunst und Aktivismus verbanden. Denn trotz gesetzlicher Lockerungen kann von einer breiten bürgerlichen Akzeptanz von Homosexualität in den 1970ern noch nicht die Rede sein, da homosexuelle Menschen bei einem Outing zum Beispiel den Verlust ihrer Arbeitsstellen befürchten mussten. Auch wenn der §175 StGB im Jahr 1973 ein weiteres Mal entschärft wurde und homosexuelle Handlungen dadurch nur bei Missachtung des Schutzalters von 18 Jahren oder bei Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses unter Strafe stellt, haftet Homosexualität weiterhin der kriminelle „Anfangsverdacht“ an. Die 1970er Jahre sind geprägt von Spannungen zwischen Spießbürgertum und Befreiungsbestrebungen.
Auch das heute allgemein bekannte Wissen um die gezielte Verfolgung von schwulen Männern, lesbischen Frauen und trans Menschen im Nationalsozialismus wurde erst in den 1970er Jahren verbreitet. „Brühwarm“ besprach dieses Thema (unter einigen anderen) in ihrem ersten Theaterstück 1978; eine der ersten Monographien zu diesem Thema wurde 1981 von Hans-Georg Stümke und Rudi Finkler veröffentlicht, unter dem Titel „Rosa Winkel, Rosa Listen. Homosexuelle und »Gesundes Volksempfinden« von Auschwitz bis heute.“. Erst so wurde die Gruppe der Homosexuellen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt, und damit auch ein öffentliches Gedenken an sie in den späten 1970er/frühen 1980er Jahren offiziell etabliert.