Die Überwachung auf Hamburger Toiletten ist bereits nachweisbar seit August 1960, als das Bezirksamt die Kriminalpolizei aufforderte, an der langen Reihe auf homosexuelle Aktivitäten zu kontrollieren, mit der Begründung, es gehe um den Jugendschutz. Obwohl die Kriminalpolizei keine Aktivitäten an den Toiletten feststellte und auch keine Gefährdung der Jugend bezeugen konnte, wurde weiter überwacht. Es gibt Überwachungsprotokolle der Jugendschutzstaffel, die Bars und Treffpunkte sowie Toiletten kontrollierte. Aufgrund der Auffälligkeit der Beamten stellte sich die Überwachung der Toiletten als schwierig heraus, weshalb ab 1964 bestehende Toiletten mit Spionspiegeln mit Sicht auf die Pissoirs ausgestattet wurden, wie etwa am Spielbudenplatz oder am Großneumarkt. So konnten die Beamten unerkannt die Toilettennutzer überwachen und sich „auffällig“ verhaltende Nutzer kontrollieren und ihre Personalien aufnehmen. Ab 1966 wurden einige neu zu errichtende Toiletten - wie etwa am Jungfernstieg (U2) 1973, oder am Rathausmarkt (S-Bahn) 1974 - schon mit eingebauten Spiegeln und Observationskammern geplant. Insgesamt wurden bis 1975 zehn Herrentoiletten mit Spiegelanlagen ausgestattet. Liste der mit Spiegelanlagen ausgestatteten Toiletten im Bezirk Hamburg-Mitte mit Jahr des Einbaus: Spielbudenplatz 1964, Mönckebergstraße 1964, Alter Fischmarkt 1964, Großneumarkt 1965, Mönckebergstraße Tunnel 1966, Berliner Tor 1968, Überseebrücke 1970, Stephansplatz 1973, Jungfernstieg 1973, Rathausmarkt 1974 (Stand 1975) Karte der Toiletten mit Spiegel

Gängige Praxis war es, den „auffälligen“ Nutzern bei einer Kontrolle eine Verwarnung auszusprechen, die insgesamt zehn Toilettenanlagen betraf. Falls er sich nochmals an einer der zehn angegebenen Toiletten „auffällig“ verhalten sollte und sie „zweckwidrig“ nutzen sollte, wurde er mit einem Hausverbot für ebenjene zehn Toiletten belegt. Im Falle eines weiteren „zweckwidrigen Aufenthaltes“ innerhalb einer der zehn Toilettenanlagen drohte eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Hausverbot. Erklärtes Ziel aller drei Eskalationsstufen der Verwarnungen und Verbote war die Abschreckung. Die Polizei vermerkt selbst in ihren Dokumenten, dass das „auffällige“ Verhalten nicht vermindert wurde, sondern sich allenfalls verlagerte. Ein weiteres Ziel, das aufgrund seiner Illegalität nicht offiziell vermerkt wurde, war die Erfassung der Personalien von Männern die Sex mit Männern hatten. Wie der Senat im Nachhinein bestätigte, wurden Namen, Adressen und Geburtsdaten der kontrollierten Männer in das Polizeiliche Informationssystem (POLAS) eingetragen, was auch als Führung einer Homosexuellenkartei bezeichnet werden konnte.

Das Polizeidezernat Wandsbek diskutierte im Jahr 1975 ebenfalls über die Installation einer Spiegelanlage in der Toilettenanlage Wandsbek Markt, da viele Männer durch die Überwachung in der Innenstadt dorthin verdrängt wurden. Umgesetzt wurde der Einbau der Spiegel jedoch nicht. Auch Polizeibehörden anderer deutscher Großstädte waren an der Spiegelüberwachung interessiert, entschieden sich aber ebenso dagegen, weshalb die Überwachung in Hamburg–Mitte – in dieser Architektur gewordenen Form – ein Einzelfall ist.